Grimma.
Wer in Grimma eine Bescheinigung in kommunalen Steuersachen braucht, muss dafür künftig nicht mehr persönlich zum Amt. Die Stadt hat den Service ab sofort online verfügbar gemacht – zu finden unter www.grimma.de/online-service. Die sogenannte Unbedenklichkeitserklärung wird immer dann benötigt, wenn jemand seine steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen muss, etwa bei Ausschreibungen oder Vertragsabschlüssen. Sie enthält sachliche Angaben zu Steuerrückständen, Zahlungsverhalten und Abgabepflichten – ohne Wertung oder Prognose. Die Gebühr lässt sich direkt im digitalen Antragsprozess bezahlen. Da das fertige Dokument ein amtliches Siegel trägt, wird es anschließend per Post zugeschickt.