Berlin.
Aufschließen – und einziehen ins fertige Zuhause: Danach klingt der Begriff „schlüsselfertig“. Viele Bauherrinnen und Bauherren lassen sich ihr Eigenheim so errichten. Doch „schlüsselfertig“ ist kein geschützter Begriff, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Bezeichnung sagt demnach also weder etwas über die Qualität der verbauten Materialien und Konstruktionen aus. Noch gibt sie genauen Aufschluss über den Zustand des Hauses nach Ende der Bauarbeiten. Ob etwa die Zimmer tapeziert und gestrichen sein müssen, die Bodenbeläge verlegt oder die Fallrohre an den Regenrinnen angebracht werden, sollte man deshalb auch bei „schlüsselfertig“-Angeboten genau prüfen - und zwar anhand der Bau- und Leistungsbeschreibung. Die Baubeschreibung ist, so schreibt es die Brandenburgische Ingenieurkammer, das zentrale Dokument im Bauträgervertrag. Sie legt fest, welche Leistungen der Bauträger erbringen muss. dpa