Zuschüsse für Miete und Lebensunterhalt.
Die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit kann Azubis finanziell unterstützen

Viele Jugendliche starten mit ihrer Ausbildung in einen neuen Lebensabschnitt. Wer dafür in eine eigene Wohnung ziehen muss, steht oft vor schwer zu stemmenden Kosten. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit kann dabei finanziell unterstützen.

Liegt die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt, kann ein Umzug notwendig werden. Die Berufsausbildungsbeihilfe hilft dabei, die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt abzufedern.

Berechtigt sind Jugendliche in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung sowie in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB). Kein Anspruch auf BAB besteht für schulische Ausbildungen. Hierfür kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihr örtliches Amt für Ausbildungsförderung wenden.

Gefördert werden Auszubildende, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und der Ausbildungsbetrieb von dort aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist (Hin- und Rückfahrt von mehr als zwei Stunden).

Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe sollte möglichst früh gestellt werden. Die Unterstützung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Damit der Antrag schnell bearbeitet werden kann, müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Die Antragstellung ist online über www.arbeitsagentur.de unter „Meine eServices“ möglich. Wer noch keinen Zugang zu den eServices hat, kann sich einmalig registrieren und anschließend auch die weiteren Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

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