Der Freiwilligendienst ist ein Bildungs- und Orientierungsangebot für junge Menschen. Hier arbeiten sie erstmals zum Beispiel in einer Einrichtung und sammeln Erfahrungen in verschiedenen Berufsbereichen. Der Schulabschluss spielt dabei keine Rolle. Wer neun Jahre lang die Schule besucht hat, kann einen Freiwilligendienst leisten.
Das Freiwillige Jahr dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. Man kann es nur einmal und nur bis zum vollendeten 26. Lebensjahr leisten. Neben der Arbeit lernt man dabei an Bildungstagen. Die Arbeitszeiten werden von der Einsatzstelle bestimmt, für Jugendliche unter 18 Jahren gelten dabei die Jugendarbeitsschutzbestimmungen.
Im FSJ hilft man in einer sozialen Einrichtung. Das Spektrum reicht dabei von der Altenhilfe über Kindergarten und Krankenhaus bis zu Kultur und Technik.
Ein FÖJ ist für junge Menschen, die sich im Natur- und Umweltschutz, für Tiere, in der Umweltbildung, in der ökologischen Landwirtschaft oder in der nachhaltigen Entwicklung engagieren möchten. Einige Träger bieten Freiwilligendienste auch im Ausland an.
Im FSJ oder FÖJ lernen die Schulabgänger verschiedene soziale oder ökologische Berufe kennen. Falls man später einen sozialen Beruf oder einen im Umweltschutz ausüben möchte, helfen FSJ und FÖJ auch, wertvolle Erfahrungen in diesem Bereich – aber auch generell in der Arbeitswelt – zu sammeln. Ein Freiwilligendienst im Ausland ist eine exzellente Gelegenheit, Sprache und Kultur eines anderen Landes zu erleben. Ein Freiwilliges Jahr kann zudem als Wartesemester für das Studium, als Praktikum oder für eine Ausbildung angerechnet werden. Hierbei erworbene Qualifikationen werden bescheinigt.
Man sollte bei der Wahl der Einrichtung aber auch ein paar Dinge beachten. Manchmal kann die Arbeit in sozialen Bereichen belastend sein, etwa in Pflegeeinrichtungen. Diese Arbeit kann anstrengend und fordernd sein kann. Berührungsängste mit pflegebedürftigen Menschen sollte man nicht haben – oder bereit sein, diese zu überwinden.
Für die Arbeit bekommt man im FSJ kein „Gehalt“ im eigentlichen Sinne, sondern ein Taschengeld. Das kann für einige Teilnehmende eine finanzielle Herausforderung darstellen.
Das FSJ und FÖJ sind offen für junge Erwachsene, die zu Beginn des Freiwilligen Jahres das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Man kannst sich in Sachsen aber auch später freiwillig engagieren beim Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG). Hier können Erwachsene ab 18 Jahren, die sowohl die Schulpflicht als auch die Berufsschulpflicht erfüllt haben, neue Tätigkeitsfelder in sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen ausprobieren. Das FdaG ist zeitlich flexibler und kann individueller gestaltet werden.
Mehr Infosüber das Freiwillige Soziale Jahr
in Sachsen gibt es hier:
www.engagiert-dabei.de