Wer eine Immobilie verschenken möchte, sollte rechtzeitig einen Notar hinzuziehen. Dieser berät alle Beteiligten neutral und mit Fachkenntnis, macht auf mögliche Risiken aufmerksam und zeigt Wege auf, wie sich diese vermeiden lassen.
„Besonders wichtig ist, dass der Schenker selbst ausreichend abgesichert bleibt – vor allem, wenn er die Immobilie weiterhin bewohnen möchte. Das lässt sich zum Beispiel durch ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchs- oder Wohnrecht regeln“, so von Bressensdorf. Sind auch Geschwister des Beschenkten betroffen, kann es sinnvoll sein, ihnen einen finanziellen Ausgleich zukommen zu lassen oder einen begrenzten Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Von Bressensdorf weist zudem auf einen oft übersehenen Punkt hin: „Viele denken nicht daran, dass es Situationen geben kann, in denen der Schenker die Immobilie zurückfordern können sollte, etwa wenn sie ohne seine Zustimmung verkauft wird, der Beschenkte unerwartet vor ihm verstirbt oder eine Ehe zwischen Schenker und Beschenktem geschieden wird.“
Die gesetzlich vorgeschriebene Meldung der Schenkung beim Finanzamt übernimmt der Notar automatisch. Steuerliche Fragen spielen bei Immobilienschenkungen oft eine wichtige Rolle, sollten aber nicht der einzige Beweggrund sein. Zwar berät der Notar nicht in Steuerfragen selbst, er kann jedoch frühzeitig gegebenenfalls problematische Sachverhalte erkennen und so die Beteiligten darauf hinweisen, vor der Beurkundung einen Steuerberater aufzusuchen.