„Oft geht es den jeweiligen betreuenden Personen darum, nahe Angehörige von der älteren und pflegebedürftigen Person fernzuhalten“, sagt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht. Diese Vorgehensweise wendeten Menschen mit unlauteren Absichten besonders dann an, wenn die nahen Angehörigen weit entfernt wohnen.
Da würden etwa von den betreuenden Personen Briefe abgefangen oder Telefonanrufe unterbunden, indem das Telefon auf lautlos gestellt wird. Auf diese Weise sollen Pflegebedürftige das Gefühl bekommen, dass Angehörige sich nicht kümmern oder interessieren - und sind möglicherweise eher bereit, ein bestehendes Testament zugunsten des Manipulators zu ändern. Manchmal wird aber auch offen Druck ausgeübt und die Hilfe oder Pflege so lange versagt, bis eine Schenkung oder Erwähnung im Testament erfolgt.Kommen nahe Angehörige nicht mehr an die alte und hilfsbedürftige Person heran, sollten sie so früh wie möglich Ursachenforschung betreiben, rät Rott. Also auf die betreuende Person zugehen und Fragen stellen. Und gegebenenfalls auf den eigenen Status als naher Angehöriger pochen und damit die betreuende Person in ihre Schranken weisen.
Dass sich womöglich ein finanzieller Missbrauch eines alten und hilfsbedürftigen Menschen anbahnt, kann sich aber auch auf ganz andere Weise zeigen. „Etwa, wenn jemand plötzlich sehr intensiv Kontakt zu einer alten und pflegebedürftigen Person sucht und ein ungewöhnlich freundschaftliches Verhältnis aufbaut“, sagt Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund). Solche Kontakte sollten nahe Angehörige im direkten Gespräch mit dem alten und hilfsbedürftigen Menschen hinterfragen. So lässt sich möglichen Manipulationen vorbeugen und Testament und Erbe vor Erbschleichern schützen.
„Damit es erst gar nicht zu finanziellem Missbrauch oder zur finanziellen Ausbeutung kommt, ist ein guter Draht zueinander wichtig“, sagt Kempchen. Angehörige sollten intensiven Kontakt mit der alten und hilfsbedürftigen Person haben, damit sie sich nicht alleingelassen fühlt, sondern spürt: Meine Familie kümmert sich um mich. „So kommt bei der alten und hilfsbedürftigen Person nicht das Gefühl auf, in allem auf Außenstehende angewiesen zu sein“, so Kempchen.
Entscheidend ist ihr zufolge auch, offen über Geld und Vermögensangelegenheiten zu sprechen. Dabei sollten Angehörige auch immer wieder thematisieren, dass und auf welche Weise Dritte an Geld wollen, rät Kempchen. Das können beispielsweise unseriöse Betreuungsangebote, aber auch Enkeltricks oder das Drängen auf Änderung eines Testaments sein.
Um sich und das Vermögen zu schützen, sollten ältere und hilfsbedürftige Menschen ein individuell abgefasstes Testament haben, empfiehlt Rott. Dieses sollte man so früh wie möglich, am besten vor den ersten Anzeichen von Demenz, abfassen und sich gegebenenfalls von Fachanwälten oder Fachanwältinnen für Erbrecht beraten lassen. Mit regelmäßigen Überprüfungen hält man das Testament aktuell. Von per Hand geschriebenen Testamenten, die zu Hause in der Schublade herumliegen, rät Kempchen ab. Zu groß sei die Gefahr, dass sie gefälscht werden oder sogar verschwinden. Besser sei es, ein notarielles Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.Einen Kontrollmechanismus zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf Vermögen bieten laut Rott folgende Vorgehensweisen:
■ Notarielle Vollmacht: Alte und hilfsbedürftige Personen sollten so früh wie möglich einer Vertrauensperson in Gestalt eines nahen Angehörigen eine notarielle Vollmacht ausstellen. Damit ist diese Vertrauensperson berechtigt, nicht nur in gesundheitlichen Fragen, sondern auch in Sachen Finanzen und Vermögen Entscheidungen zu treffen - das schützt vor unberechtigtem Zugriff von Dritten auf das Vermögen des alten und hilfsbedürftigen Menschen. Man kann diese notarielle Vollmacht so ausgestalten, dass sie für bestimmte Bereiche nicht ohne weiteres widerrufen werden kann», so Rott.
■ Ehegattentestament (Berliner Testament): Ehegatten setzen sich darin gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Der Nachwuchs erbt erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils. Der Vorteil eines solchen Testaments: Der überlebende Partner oder die überlebende Partnerin ist an den gemeinsam abgefassten Willen gebunden.
■ Erbvertrag: „Ein notarielles Testament als Erbvertrag zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern schützt noch mehr vor Erbschleicherei“, sagt Rott. Denn bei Änderungen an einem solchen Testament müssen alle Beteiligten zustimmen.
■ Testamentsvollstrecker: Eine Testamentsvollstreckerin oder ein Testamentsvollstrecker kann helfen, weil sie oder er den letzten Willen des Erblassers oder der Erblasserin durchsetzt und unrechtmäßige Vermögenszugriffe rückgängig machen kann. und dpa