Wer glaubt, dass Beschwerden mit früheren oder aktuellen beruflichen Belastungen zusammenhängen könnten, sollte Symptome und Tätigkeiten möglichst genau dokumentieren und ärztlich abklären lassen. Einzelne Krankenkassen wie die IKK classic stehen Versicherten beim Anerkennungsverfahren zur Seite: Sie unterstützen bei den Unterlagen, sammeln Informationen zur Arbeitsgeschichte und begleiten jeden Schritt. „Als Krankenkasse übernehmen wir dabei eine wichtige Lotsenfunktion, aber auch eine Vorleistung: Wir tragen selbstverständlich zunächst die Behandlungskosten, bis geklärt ist, ob es eine Berufskrankheit ist“, erläutert Michaela Eichberg, Leiterin Team Berufskrankheiten der IKK classic.
Denn die Anerkennung als Berufskrankheit kann große Vorteile bringen. So übernimmt in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung Behandlungskosten ohne Zuzahlungen, zahlt Verletztengeld statt Krankengeld und unterstützt bei Reha-Maßnahmen oder notwendigen Umschulungen. Weitere Informationen dazu finden sich etwa unter www.ikk-classic.de. Wichtig ist zudem die präventive Wirkung solcher Verfahren. Schon der Verdacht auf eine Berufskrankheit kann dazu führen, dass Arbeitsplätze sicherer gestaltet werden – etwa durch besseren Gehörschutz, ergonomische Anpassungen oder gezielte Vorsorgeangebote.
und djd