Altenburg. Die städtische Richtlinie für die Förderung der gemeinwohlorientierten Vereins- und Verbandsarbeit sieht vor, dass eine Antragstellung für gemeinwohlorientierte Projekte von Vereinen, Stiftungen, Verbänden und anerkannten Religionsgemeinschaften in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Sonstiges für das Jahr 2027 bis zum 31. Oktober möglich ist. Nur in Ausnahmefällen kann das im laufenden Jahr erfolgen.
Die Richtlinie mit den förderfähigen und nicht förderfähigen Projekten sowie das Antragsformular können auf www.stadt-altenburg.de heruntergeladen werden. Die Anträge für den Bereich Kultur und Sonstige sind an den Fachdienst 13 (Kulturmanagement) zu richten.