Zuletzt war die Wochenmarktgebührensatzung im Vorjahr geändert worden. Die Wochenmarkthändler hatten sich das gewünscht. Damals wurde in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess (Händler und Verwaltung) unter anderem eine Gebührensenkung um durchschnittlich rund acht Prozent festgelegt. Zudem wurde die Abrechnung von Strom und Wasser einfacher gestaltet, die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung eingeführt und die Fälligkeiten der Gebühren, so wie es die Händlerschaft befürwortete, auf die Mitte des jeweiligen Monats gelegt. Der nun überarbeitungsbedürftige Aspekt wurde damals anders eingeschätzt.
Bei der nun beabsichtigten Überarbeitung geht es darum eine unbürokratische Regelung für den Fall zu finden, dass ein Wochenmarkthändler kurzfristig seinen angestammten Platz nicht einnehmen kann. Da er an einem solchen Tag keine Einnahmen verbuchen kann, soll er auf unkomplizierte Weise von der Gebühr befreit werden. Die Überarbeitung der Satzung hat bereits begonnen. Die Verwaltung will die Satzungsänderung noch in diesem Jahr dem Stadtrat zur Abstimmung vorlegen, sodass sie schon im neuen Jahr Rechtskraft erlangen kann.