Der Grund: Eigentümerinnen und Eigentümer obliegt grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Wer nicht in regelmäßigen Abständen sicherstellt, dass von seinen Bäumen keine Gefahr - etwa durch Umstürzen oder herabfallende Äste - ausgeht, macht sich im Schadensfall womöglich schadenersatzpflichtig. Deshalb wird empfohlen, jede Kontrolle mit Fotos zu dokumentieren. Bei Laubbäumen sind einige Schäden nur zu bestimmten Jahreszeiten zu erkennen. Wem ein Schaden auffällt, sollte einen Experten zurate ziehen.
Stürzt ein Ast oder ein Baum auf den Zaun oder das Auto des Nachbarn, haften Eigentümer, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben – etwa, weil sie erkennbare Schäden nicht beseitigt haben. Wird hingegen ein gesunder Baum durch höhere Gewalt entwurzelt, besteht dem Magazin zufolge grundsätzlich keine Haftung.
Stellt ein Gericht aber eine Pflichtverletzung fest, übernimmt bei einem selbst genutzten Grundstück in der Regel die private Haftpflichtversicherung den Schaden. In einigen Fällen kommt die Wohngebäudeversicherung für die Kosten des Abtransports des umgestürzten Baumes oder eine Neuanpflanzung auf. Ein Blick in die Vertragsunterlagen oder ein Anruf beim Versicherer bringen Klarheit. DPA