Die Bundesregierung will sich bei der Förderung von Photovoltaik künftig mehr auf große Freiflächenanlagen konzentrieren, weil diese kosteneffizienter arbeiten sollen. Für kleine Anlagen unter 25 Kilowatt Peakleistung, wie sie viele Verbraucherinnen und Verbraucher rund um ihr Haus installieren, soll es ab dem 1. Januar 2027 keine dauerhafte Förderung mehr geben.
Wer seine PV-Anlage nach diesem Stichtag installiert, soll für eingespeisten Solarstrom in einer Übergangszeit drei Jahre lang eine Übergangszahlung bekommen, die deutlich unter den bisher garantierten Vergütungssätzen liegt. Sie soll – je nach Modell – bei rund 5,2 Cent je Kilowattstunde (kWh) ins Netz eingespeisten Stroms liegen. Anschließend soll überschüssiger Strom direkt vermarktet und dann zum jeweils aktuellen Börsenstrompreis vergütet werden.
Bislang konnten Anlagenbetreiberinnen und -betreiber über 20 Jahre hinweg mit einer garantierten Einspeisevergütung ihres überschüssigen Stroms kalkulieren. Aktuell liegt diese bei Teileinspeisung für Anlagen bis 10 kW Peakleistung bei maximal 7,7 Cent je kWh. Mit zunehmender Anlagengröße sinkt die Vergütung.
Allerdings: Bislang hat sich das Bundeskabinett lediglich auf den entsprechenden Gesetzentwurf verständigt. Jetzt muss dieser noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
„Wer schon in der Planung einer eigenen PV-Anlage steckt und vielleicht auch schon Angebote von Installationsfirmen eingeholt hat, dem bietet die geplante Neuregelung einen finanziellen Anreiz, die Inbetriebnahme, wenn möglich, noch bis Jahresende 2026 über die Bühne zu bringen“, sagt Robin Knies von der Stiftung Warentest. Nur so sichert man sich in jedem Fall noch die garantierte staatliche Einspeisevergütung für 20 Jahre. Sollte sich herausstellen, dass mit der Direktvermarktung höhere Erträge zu erzielen sind als mit der garantierten Einspeisevergütung, sollen Betreiber, deren Anlagen noch bis Jahresende ans Netz gehen, jederzeit auf diese Vergütungsform wechseln können. Darauf weist Energieexperte Benjamin Weigl vom Ratgeberportal „Finanztip“ hin. „Dieser Weg steht immer offen“, sagt er. Andersherum gilt das aber nicht. Die Einspeisevergütung kann man sich bei Umsetzung der Pläne der Bundesregierung noch durch eine Inbetriebnahme bis Ende des Jahres sichern.„Wer bis zum Jahresende noch schnell eine PV-Anlage aufs Dach setzen möchte, sollte das nicht auf Kosten einer gründlichen Planung tun“, sagt Robin Knies. Von der Beschaffenheit und Ausrichtung des Dachs bis zum eigenen Stromverbrauch und der Größe des Speichers müssten viele Faktoren einkalkuliert werden, die im Zusammenspiel nach Möglichkeit zu einer optimalen Konfiguration führen. Helfen können etwa Fachunternehmen oder die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen. DPA