Typisch für den Enkeltrick ist ein Einstieg, bei dem der Anrufer seinen Namen nicht nennt, sondern dazu auffordert, zu erraten, wer am Telefon sei. Misstrauen ist auch dann angebracht, wenn die Stimme nicht zu der Person passt, für die sich der Anrufer ausgibt. Wer unsicher ist, sollte Fragen stellen, die nur ein Familienmitglied beantworten kann. Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamter aus, kann ein Blick auf die angezeigte Nummer helfen. Echte Polizisten rufen nie unter der 110 an und verlangen weder Wertgegenstände noch Bargeld.
Bei Verdacht auf einen Betrugsversuch sollte das Gespräch sofort beendet und auf weitere Anrufversuche nicht reagiert werden. Stattdessen kann es helfen, enge Familienmitglieder oder gute Freunde anzurufen, die in der Situation unterstützen können. Wurde bereits ein Treffen vereinbart, sollte dieses keinesfalls wahrgenommen werden. Wichtig ist außerdem, die Polizei schnellstmöglich zu informieren.
Ist es bereits zu einer Geldüberweisung gekommen oder sind Kreditkartendaten oder andere vertrauliche Informationen, wie die Online-Banking-PIN weitergegeben worden, sollte umgehend die Polizei eingeschaltet werden. Alle Informationen zum Vorgehen und Ablauf des Gesprächs können für die Ermittlungen hilfreich sein. Konten und Karten sollten sofort gesperrt werden, etwa über die zentrale Sperrhotline 116 116.
Betrugsversuche nach der Enkeltrickmasche fallen nicht unter die sogenannten Bankwarnpflichten. Bei Bargeldauszahlungen oder Überweisungen sind Banken lediglich zu einer formalen Prüfung verpflichtet. Gesetzliche Warn- und Hinweispflichten gelten nur in Ausnahmefällen bei besonders starken Verdachtsmomenten. Nervosität, Zeitdruck oder auch ungewöhnlich hohe Summen reichen dafür meist nicht aus. Umso wichtiger bleibt es, sensible Daten wie Zugangsdaten oder PINs niemals an Dritte weiterzugeben. Auch hohe Bargeldabhebungen sollten niemals unter Druck und nicht ohne Rücksprache mit einer vertrauten Person erfolgen. und djd