In diesem Bereich sind unter anderem Baden, Tränken, das Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport, das Befahren mit unmotorisierten kleinen Booten sowie Fischerei untersagt. Ausgenommen bleibt das Einleiten von unbelastetem Quell-, Grund- und Regenwasser. Die Regelung soll zunächst bis zum 15. Dezember gelten, kann sich bei Bauverzögerungen aber verlängern.