Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Wahl des Ortsvorstehers dem Ortschaftsrat, der ihn jeweils für die Dauer einer Wahlperiode bestimmt. Döbold übernimmt die Funktion ehrenamtlich und führt den Vorsitz des Ortschaftsrats zunächst bis zur nächsten regulären Ortschaftsratswahl im Jahr 2029. Das Gremium wird direkt von den Bürgern gewählt.
Zum Ortschaftsratsgebiet Großbothen gehören neben dem namensgebenden Ort die beiden Dörfer Kleinbothen und Schaddel. Sie gehören als Ortsteile jeweils zur Großen Kreisstadt Grimma.