Kein Wasser für den Rasen – der Landkreis greift durch
Wegen anhaltender Trockenheit gilt ab sofort ein striktesEntnahmeverbot aus Flüssen und Seen

Wasser sparen ist angesagt: Der Landkreis Leipzig verbietet die Wasserentnahme aus Seen und Flüssen.Foto: Hendrik Schmidt, LVZ-Archiv
Landkreis Leipzig. Der Sommer macht den Gewässern im Landkreis Leipzig zu schaffen. Flüsse und Bäche führen kaum noch Wasser, der Grundwasserspiegel liegt weit unter dem langjährigen Mittelwert. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat im Juni gemessen, dass an mehr als 80 Prozent der Messstellen in Sachsen die Grundwasserstände niedriger sind als üblich. Jetzt handelt der Landkreis: Mit einer Allgemeinverfügung schränkt er die Wasserentnahme spürbar ein.

Die Regeln sind klar: Wer Wasser aus Flüssen, Bächen oder Seen pumpen will, darf das bis Ende September vorerst nicht mehr. Das Verbot gilt für alle technischen Hilfsmittel – also Pumpen jeglicher Art. Lediglich das Schöpfen mit der Hand oder einer Gießkanne bleibt erlaubt, solange dabei weder Gewässer noch das Umfeld Schaden nehmen.

Auch wer einen eigenen Brunnen im Garten hat, muss umdenken. Die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung von Grünflächen oder Sportanlagen ist täglich zwischen 10 und 18 Uhr untersagt – also genau dann, wenn die Sonne am stärksten brennt und das Wasser ohnehin am schnellsten verdunstet.

Dahinter steckt mehr als nur ein bürokratischer Reflex. Wenn der Wasserstand in einem Bach sinkt, fehlt auch der Sauerstoff – mit fatalen Folgen für Fische, Frösche und andere Tiere, die auf das Wasser angewiesen sind. Effiziente Nutzung schützt also nicht nur die Wasserversorgung der Menschen, sondern auch die Natur.

„Wir alle sind gefordert, verantwortungsvoll mit der ­Ressource Wasser umzugehen“, sagt Tina König, Leiterin des Umweltamtes. „Die zeitliche Begrenzung der Wasserentnahme ist ein mildes, aber notwendiges Mittel, um unser Grundwasser und unsere Gewässer vor dauerhaften Schäden zu schützen.“

Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen: Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Die Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Regeln aktiv zu kontrollieren.

Die Verfügung gilt vorerst bis zum 30. September – kann aber jederzeit widerrufen oder angepasst werden. Sollte die Trockenheit anhalten, sind weitere Maßnahmen nicht ausgeschlossen.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises Leipzig abrufbar unter: www.landkreisleipzig.de

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