Jeder neunte Haushalt in Döbeln hat einen Hund
Es gibt 1330 angemeldete Hunde, überwiegend Mischlinge

Döbeln. Der Hund ist der treueste Freund des Menschen. In Döbeln werden in jedem neunten Haushalt Hunde gehalten. Herrchen und Frauchen müssen für Fiffi und Co. Steuern zahlen. Das regelt in Döbeln die städtische Hundesteuersatzung.

Unter den 24.324 Einwohnern der Stadt Döbeln und ihrer 38 Ortsteile sind im Steueramt des Rathauses 1330 Hunde angemeldet. „Die einzelnen Hunderassen werden zwar nicht in der Statistik erfasst. Man kann aber sagen: Überwiegend sind Mischlinge angemeldet, von klein bis groß ist alles dabei“, sagt Thomas Mettcher, Pressesprecher der Stadt Döbeln.

Unterschieden werden die angemeldeten Hunde in 1170 Ersthunde und 160 Zweithunde oder weitere Hunde. Das ist nämlich bei der Hundesteuer von Bedeutung. Denn ab dem zweiten und jedem weiteren Hund in einem Haushalt wird die Hundesteuer deutlich teurer. Damit soll einer ausufernden Haltung von Vierbeinern entgegengewirkt werden.

Für den ersten Hund zahlen Hundehalter in Döbeln 48 Euro Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten und jeden weiteren Hund sind es 96 Euro. Wer zudem einen sogenannten gefährlichen Hund hält, zahlt deutlich mehr Hundesteuer. Das regeln Stadt- und Landesrecht. Auf der Liste solcher gefährlicher Hunde stehen Rassen wie American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen. Die Hundesteuer beträgt beim ersten gefährlichen Hund 384 Euro und bei jedem weiteren 492 Euro.

Die Stadt Döbeln kalkuliert für 2026 mit rund 66.000 Euro Einnahmen aus der Hundesteuer. „Das Geld fließt in den Gesamthaushalt ein und wird für verschiedene Aufgaben verwendet, so etwa für Kehrleistungen, Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen oder auch die Unterhaltung von Kitas, Schulen und Bibliothek“, zählt Stadtpressesprecher Thomas Mettcher auf. Die Hundesteuer gilt als regulierende Steuer. Die Einnahmen sind also nicht für Hundehalter, Hundetütenspender oder anderes vorzusehen, sondern für das gesamte Budget der Stadt.

Die Kosten, die beispielsweise anfallen, wenn Hundekot beseitigt werden muss, erfasst die Stadt nicht gesondert. Die Abfallbehälter und Papierkörbe, in denen Hundehalter die Kottüten entsorgen können, werden im Rahmen von bestehenden Verträgen durch verschiedene Dienstleister geleert. Eine Kostenaufstellung für viel begangene „Gassistrecken“ sei damit nicht möglich, erklärt Thomas Mettcher.

Wer allerdings ohne Hundetüten in der Tasche unterwegs ist und Fiffis Häufchen im öffentlichen Raum einfach liegen lässt, den können die Bediensteten des Ordnungsamtes zur Kasse bitten. Denn grundsätzlich ist jeder Tierhalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Tieres in Eigenregie zu beseitigen und zu entsorgen. „Die Strafen, die bei Verschmutzungen durch Hundekot anfallen, sind in der Polizeiverordnung der Stadt Döbeln geregelt. Die Mindestgeldbuße liegt bei 50 Euro“, so der Stadtpressesprecher.

Im Stadtgebiet von Döbeln gibt es neun Hundetütenspender und einen öffentlichen Hundeplatz. Die Spender werden durch Mitarbeiter der Stadt regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf neu bestückt. Jährlich werden dazu etwa 150.000 Kottüten von der Stadt bereitgestellt. Die dafür anfallenden Kosten betragen etwa 1500 Euro. Weitere Beutelspender oder Abfallbehälter für Gassibeutelchen sind derzeit nicht geplant.

Übrigens: Wer seinen Hund nicht anmeldet und keine Hundesteuer entrichtet, kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

und Thomas Sparrer
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