Wer sich frühzeitig kümmert, ist klar im Vorteil. Bis spätestens 19. Januar 2027muss der alte Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden, sind davon ausgenommen. Aktuell stünden den vom Umtausch Betroffenen ausreichend Termine in der Führerscheinstelle zur Verfügung, informiert das Landratsamt Mittelsachsen. Weil viele den Umtausch aber bis in den Herbst und Winter verschieben, ändert sich die Verfügbarkeit von Terminen erfahrungsgemäß ab Ende des dritten Quartals.
Dann könnte es zu deutlich längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen. Zudem können durchaus sechs Wochen vergehen, bis das neue Führerscheindokument in der Bundesdruckerei ausgefertigt ist und zuschickt oder ausgehändigt werden kann. Seit Beginn des Jahres ist es ebenfalls möglich, den Antrag auf Umtausch über ein Online-Verfahren bequem von zu Hause aus zu stellen. Für die Nutzung dieses Online-Angebots wird entweder eine BundID oder ein gültiges ELSTER-Zertifikat gebraucht.
Links zur Terminreservierung und zur Online-Antragsdienst-Plattform sind unterwww.landkreis-mittelsachsen.deabrufbar. Dort ebenfalls zu finden, sind Infos zur BundID.