Auch bei Ferienjobs immereinen Vertrag abschließen

Düsseldorf. Jugendliche sollten bei Ferienjobs laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund in NRW nur mit gültigem Vertrag antreten. „Ohne Vertrag geht gar nichts - das sollte immer Regel Nr. 1 sein“, sagte der Bezirksjugendsekretär Andreas Jansen in Düsseldorf. Darin sollte vorab schriftlich festgelegt werden, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung vereinbart sind. „Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sind auch bei Ferienjobs ein absolutes No-Go“, betonte der Gewerkschafter. Am 20. Juli beginnen in NRW die Sommerferien.

Jansen verwies auf das Jugendarbeitsschutzgesetz. Demnach sind für Jugendliche schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten verboten. Mit 13 und 14 Jahren dürfen Kinder zudem in der Regel nur bis zu zwei Stunden am Tag leichte und geeignete Arbeit tun und brauchen dafür die Zustimmung der Eltern. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche in den Ferien arbeiten, allerdings nur zu bestimmten Tageszeiten.

Schulpflichtige Jugendliche dürfen laut DGB zudem nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Zudem sollten Pausenzeiten und Tarifverträge eingehalten werden. Der Mindestlohn von 13,90 Euro gelte bei Ferienjobs nur für Jugendliche ab 18 Jahren. Bei Problemen können sich auch Ferienjobberinnen und -jobber an die Gewerkschaften wenden.und epd
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