„Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht zwingen, den Urlaub für das ganze Jahr festzulegen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber die Urlaubsplanung für das komplette Jahr erbitten dürfen, Angestellte aber nicht dazu verpflichtet sind, sich dann schon für die gesamte Zeit festzulegen.
Aber der Arbeitgeber kann bestimmte Urlaubstage vorgeben. So kann er etwa bei Betriebsferien vorschreiben, dass dort ein Teil der zur Verfügung stehenden Urlaubstage verwendet werden muss.
Auch wenn Urlaubswünsche nicht direkt für das ganze Jahr eingereicht werden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, müssen Arbeitgeber die Wünsche berücksichtigen. Das gilt ebenso bei kurzfristigeren Urlaubsanträgen: Der Arbeitgeber kann die Urlaubstage nur ablehnen, wenn es betriebliche Gründe gibt, die dagegen sprechen, oder sie aufgrund des Urlaubs anderer Mitarbeitender nicht gewährt werden können, so Oberthür.
Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). und dpa