Grundsätzlich können Eigentümerinnen und Ei-gentümer in einem gewissen Rahmen zwar nach Belieben mit ihrem Grundstück und dem Boden darunter verfahren. Eine Brunnenbohrung deckt das Gesetz aber nicht ab. „Brunnenbau bezweckt in aller Regel Grundwasserförderung“, sagt Rolf Kemper. Diese Form der Gewässernutzung muss mindestens angezeigt, oft sogar bewilligt werden. Zuständig sind die unteren Wasserbehörden bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, in den Stadtstaaten ist es die jeweils zuständige Landesbehörde. Ob ein Grundstück überhaupt für den Bau eines Brunnens geeignet ist, prüfen Fachfirmen zunächst mit einem kleinen Bohrer. So bringen sie in Erfahrung, in welcher Tiefe das Grundwasser liegt, wie die Bodenbeschaffenheit ist und wie ergiebig das Wasser sprudelt. Bereits dieser Test ist Kemper zufolge in der Regel anzeigepflichtig. Bis etwa 15 Meter Probebohrung genüge vielerorts die Anzeige, darüber hinaus brauche es meist eine förmliche Zulassung.
Ob für den Brunnen selbst eine Anzeige oder förmliche Zulassung nötig ist, hängt unter anderem von der Tiefe ab. Bis etwa 15 Meter Tiefe reicht laut Kemper vielerorts die Anzeige. Das sollte vorab mit der zuständigen Behörde geklärt werden. Der Brunnen wird bei erfolgreichem Test eingebohrt oder eingeschlagen. „Das erledigen überwiegend Fachfirmen, die die Formalitäten kennen und einhalten“, sagt Rechtsanwalt Kemper. Das hat den Vorteil, dass diese haften, sollte es dabei zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommen.
Genutzt werden darf das Brunnenwasser zum Beispiel für die Bewässerung von Beeten oder des Rasens. Auch der Pool kann unter Umständen damit befüllt werden. Letzteres können Länder Kemper zufolge gerade bei sommerlicher Trockenheit untersagen. Selbst das Gießen kann auf die Abend- oder Nachtstunden begrenzt werden. Auch eine einmal erteilte Zulassung für den Brunnen schützt vor diesen Einschränkungen nicht.
Wer ohne möglicherweise erforderliche Genehmigung einen Brunnen im Garten errichtet hat, kann die Zulassung nachholen. Gelingt das nicht, kann es teuer werden. „Wenn eine nachträgliche Zulassung ausscheidet, wird die Wasserbehörde nicht nur den Verschluss, sondern den Rückbau des Brunnens verlangen“, sagt Rolf Kemper. Hinzu kommt in der Regel ein Bußgeld, dessen Höhe die zuständigen Behörden im jeweiligen Einzelfall festlegen.
Ob sich der Aufwand des Brunnenbaus lohnt, hängt unter anderem von der Brunnenart, der Bohrtiefe, der Bodenbeschaffenheit, der Ergiebigkeit und dem eigenen Verbrauch ab. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der Grundwasserspiegel, desto tiefer muss gebaut werden - das steigert die Kosten. Rolf Kemper empfiehlt Interessierten generell, drei oder vier verschiedene Angebote für den Vergleich einzuholen. DPA