Immobilien schenken – aber richtig!
Wer sein Haus oder Grundstück schon zu Lebzeiten an die Familie weitergeben möchte, sollte sich unbedingt vom Notar beraten lassen

In vielen Familien wechselt eine Immobilie nicht erst nach dem Tod, sondern bereits früher den Eigentümer. Die Beweggründe dafür sind unterschiedlich: Manchmal steht im Vordergrund, die Kinder oder den Ehepartner finanziell abzusichern. Häufig geht es auch darum, steuerliche Freibeträge zu nutzen oder spätere Pflichtteilsansprüche von Angehörigen zu verringern. Ein weiterer Grund: Die Immobilie vor dem Zugriff Dritter zu schützen, etwa dem Sozialamt, falls der Schenker einmal bedürftig werden sollte. „Eine frühzeitige Übertragung von Vermögen kann aus ganz unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein. So lassen sich die Freibeträge bei der Schenkungsteuer nach geltendem Recht alle zehn Jahre erneut nutzen. Auch die Zugriffsmöglichkeit des Sozialhilfeträgers auf das verschenkte Vermögen entfällt in aller Regel nach Ablauf von zehn Jahren“, erläutert Dr. Tobias von Bressensdorf, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen.

Wer eine Immobilie verschenken möchte, sollte rechtzeitig einen Notar hinzuziehen. Dieser berät alle Beteiligten neutral und mit Fachkenntnis, macht auf mögliche Risiken aufmerksam und zeigt Wege auf, wie sich diese vermeiden lassen.

„Besonders wichtig ist, dass der Schenker selbst ausreichend abgesichert bleibt – vor allem, wenn er die Immobilie weiterhin bewohnen möchte. Das lässt sich zum Beispiel durch ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchs- oder Wohnrecht regeln“, so von Bressensdorf. Sind auch Geschwister des Beschenkten betroffen, kann es sinnvoll sein, ihnen einen finanziellen Ausgleich zukommen zu lassen oder einen begrenzten Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Von Bressensdorf weist zudem auf einen oft übersehenen Punkt hin: „Viele denken nicht daran, dass es Situationen geben kann, in denen der Schenker die Immobilie zurückfordern können sollte, etwa wenn sie ohne seine Zustimmung verkauft wird, der Beschenkte unerwartet vor ihm verstirbt oder eine Ehe zwischen Schenker und Beschenktem geschieden wird.“

Die gesetzlich vorgeschriebene Meldung der Schenkung beim Finanzamt übernimmt der Notar automatisch. Steuerliche Fragen spielen bei Immobilienschenkungen oft eine wichtige Rolle, sollten aber nicht der einzige Beweggrund sein. Zwar berät der Notar nicht in Steuerfragen selbst, er kann jedoch frühzeitig gegebenenfalls problematische Sachverhalte erkennen und so die Beteiligten darauf hinweisen, vor der Beurkundung einen Steuerberater aufzusuchen.

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