Wer kann die Steuerentlastung nutzen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits die Regelaltersgrenze, mit der Vollendung des 67. Lebensjahres (einschließlich Übergangsregelung), überschritten haben. Der Steuerbonus gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen jedoch gezahlt werden. Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobber sowie Beamtinnen und Beamte dürfen die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen.
Der Steuerbonus wird unabhängig von den Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. „Um auch mit diesem Missverständnis aufzuräumen: Die Aktivrente muss nicht beantragt werden“, sagt der Frohburger Experte des Lohnsteuerhilfevereins: „Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag bei der Berechnung der Lohnsteuer.“
Auch in Frohburg ist der durch den demografischen Wandel hervorgerufene Arbeitskräftemangel zu beobachten. Die Aktivrente soll dem entgegenwirken, in dem sie einen Anreiz schafft, im Ruhestand weiterzuarbeiten. Der Steuerbonus ist zwar nicht zeitlich befristet. Allerdings will die Finanzbehörde nach zwei Jahren überprüfen, ob die Aktivrente mit dazu beiträgt, die Engpässe am Arbeitsmarkt zu entschärfen.
Wichtige Änderungen im Detail Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro. Im Jahr 2025 lag dieser bei 12.096 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Das Kindergeld steigt 2026 um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat, der Kinderfreibetrag um 156 Euro auf 9756 Euro. Gute Nachrichten für alle, die sich ehrenamtlich in Vereinen engagieren: Zum 1. Januar 2026 wurde die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro angehobene
Beratungsstelle Frohburg OT Benndorf, Roland Müller, Bubendorfer Straße 2, 04654 Frohburg, Tel.: 034348 – 899029
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