Todesfall? Um diese Verträge sollten sich Erben kümmern
Nach dem Todesfall müssen Erben Verträge prüfen und gegebenenfalls kündigen. Bei welchen das besonders wichtig ist.

Potsdam. Wenn ein Angehöriger gestorben ist, müssen Hinterbliebene nicht nur lernen, mit dem Verlust umzugehen – sie müssen sich auch um einige bürokratische Dinge kümmern. Hier einige Beispiele für Verträge:

Hinterbliebene, sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu verpflichtet, Vermieter über den Tod ihres Mieters zu informieren. Damit endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Ehegatten oder Lebenspartner, die im gemeinsamen Haushalt leben, haben einen Anspruch, das Mietverhältnis fortzuführen, ebenso alle anderen Personen, die im Haushalt leben. Tritt von ihnen niemand in das Mietverhältnis ein, wird der Vertrag mit den Erben fortgesetzt. Sie müssen auch für Mietschulden und Betriebskostenabrechnungen aufkommen. Wollen Erben den Mietvertrag kündigen, können sie das innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls tun.

Solche Verträge können Erben unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde kündigen. Viele Unternehmen zeigen sich kulant und ermöglichen den kurzfristigen Ausstieg aus dem Vertrag.Erben sollten die verstor- bene Person so schnell wie möglich beim Beitrags- service abmelden – das entsprechende Formular finden sie auf der Webseite des Beitragsservices. Die Beitragspflicht entfällt laut den Verbraucherschützern erst ab dem nächsten vollen Monat, nachdem die Mitteilung über den Todesfall an die Rundfunkanstalt übermittelt wurde.

Die Mitgliedschaft in einem Verein endet automatisch mit dem Tod eines Mitglieds. Damit entfällt die Pflicht, Mitgliedsbeiträge zu überweisen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Verein dennoch über den Todesfall zu informieren.

Der Vertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. In der Praxis zeigten sich die Studios oft kulant und ermöglichten vorzeitiges Aussteigen. Erben sollten schnell Kontakt mit dem Fitness-studio aufnehmen. und dpa
Druckansicht