Auch bei einer Feuerbestattung stehen Würde, Sorgfalt und Sicherheit an erster Stelle. Von der Überführung bis zur Einäscherung sind alle Schritte klar geregelt. „Für Angehörige ist es oft beruhigend zu wissen, dass nichts dem Zufall überlassen wird“, erklärt Judith Könsgen, Geschäftsführerin des Rhein-Taunus-Krematoriums. „Die Abläufe werden streng kontrolliert, dokumentiert und sind auf größtmögliche Sicherheit ausgelegt.“
Eine der häufigsten Fragen betrifft die Feststellung des Todes vor der Einäscherung. Hier besteht ein wichtiger Unterschied zur Erdbestattung: Bei der Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben. Diese erfolgt unabhängig von der ersten ärztlichen Todesfeststellung und muss abgeschlossen sein, bevor die Einäscherung überhaupt stattfinden darf. „Diese zusätzliche Kontrolle gibt vielen Angehörigen Sicherheit“, so Könsgen. „Sie wissen, dass der Tod noch einmal sorgfältig überprüft wurde.“
Oft wird gefragt, ob Angehörige bei der Feuerbestattung anwesend sein dürfen. In den meisten Krematorien ist dies möglich: Familien können bei der Einleitung, also der Übergabe des Sarges in die Anlage, dabei sein und sich bewusst verabschieden. „Für manche ist dieser Moment ein wichtiger Teil der Trauerarbeit“, sagt Könsgen. „Er kann helfen, den Abschied greifbarer zu machen.“
Neben der Sicherheit schätzen viele Menschen auch die Vielfalt, die eine Feuerbestattung bietet. Sie eröffnet zahlreiche neue Beisetzungsformen von der klassischen Urnenbeisetzung über Natur- oder Seebestattungen bis hin zu individuell gestalteten Erinnerungsorten. Diese Gestaltungsfreiheit ist, neben den oft geringeren Kosten, ein wesentlicher Grund für die zunehmende Entscheidung zugunsten der Feuerbestattung. Weitere Infos auf häufige Fragen finden Interessierte im Ratgeber der Deutschen Friedhofsgesellschaft (www.deutsche-friedhofsgesellschaft.de). „Je besser Menschen informiert sind, desto mehr treten Sorgen in den Hintergrund“, fasst Könsgen zusammen. und akz