Steigende Zinsen, auslaufende Zinsbindungen und veränderte Lebenssituationen: Für die meisten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer rückt früher oder später das Thema Anschlussfinanzierung in den Fokus. Spätestens wenn die Sollzinsbindung des Baukredits endet, stellt sich die Frage, wie die Finanzierung sinnvoll fortgeführt werden kann.
„Der Gesetzgeber verpflichtet die Banken drei Monate vor dem Zinsbindungsende ein Anschlussangebot zu machen“, sagt Max Herbst von der FMH-Finanzberatung. „Diese Zeit reicht eigentlich auch aus, um anderweitig ein besseres Angebot zu finden“, sagt der Experte. Wer sich früher kümmert, macht sicher keinen Fehler. Immerhin braucht es Zeit, bis die notwendigen Objekt- und Bonitätsunterlagen zusammengetragen sind. Aber lohnt sich der Aufwand für Eigentümerinnen und Eigentümer? Max Herbst ordnet die Lage im Interview ein.
Lohnt es sich überhaupt, Vergleichsangebote zu dem des bisherigen Finanzierers einzuholen?
Dann bleiben zwei Optionen. Erstens: Statt den Vertrag wie bisher zu neuen Zinsen bei der bisherigen Bank fortzuführen, ein neues Darlehensangebot mit allen Prüfkriterien von dieser anzufordern. Der Zinssatz könnte dann derselbe bleiben, die Tilgung aber auf zwei Prozent gesenkt werden. Das würde dazu führen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer erst nach 29 Jahren, nicht schon nach 13 Jahren schuldenfrei sind.
Oder aber die zweite Option: Eine Bank finden, die zu einem günstigeren Zinssatz finanziert.
Welche Verhandlungsspielräume gibt es bei den Banken?
Eine weitere Möglichkeit ist, eine zusätzliche Darlehensunterschrift von den eigenen Kindern mit einem gesicherten, ausreichenden Einkommen anzubieten. Das würde den Eltern eine wunderbar niedrige Rate erlauben.
Bei unserem Beispiel mit einer derzeitigen Restschuld von 274.000 Euro könnte man so etwa ein Volltilgerdarlehen mit Unterschrift eines späteren Erben vereinbaren, das innerhalb von 30 Jahren ohne weiteres Zinsrisiko vollständig zurückgezahlt wird. Hier läge der Zinssatz aktuell etwa bei 4,08 Prozent, die monatliche Rate lediglich bei 1297 Euro.
Kann auch ein Forward-Darlehen sinnvoll sein, mit dem man sich einen festen Zinssatz für die Zukunft festschreiben lassen kann - etwa, wenn die Zinsbindung erst in wenigen Monaten oder Jahren ausläuft?