Die Bewerbungsfristen rücken näher: Anträge auf institutionelle Förderung müssen bis zum 1. September beim Kulturamt eingegangen sein, Anträge auf Projektförderung bis zum 30. September. Gestellt werden können sie digital über die Plattform Amt24 des Freistaates Sachsen oder klassisch in Papierform.
Angesichts der angespannten Haushaltslage setzt Leipzig klare Prioritäten. Neu ausgeschrieben wird das Kooperationsprogramm „Im Dreiklang für Leipzig“, das modellhafte Zusammenschlüsse zwischen freier Szene und kommunalen Kulturbetrieben über zwei Jahre fördert. Investive Verstärkungsmittel hingegen können derzeit nicht ausgeschrieben werden.
Wer zum ersten Mal einen Antrag stellt, sollte sich vorab beraten lassen – das Kulturamt empfiehlt dies ausdrücklich.
Für Anträge auf Basisförderung ist die Beratung sogar Pflicht.
Alle Informationen, Formulare und Förderschwerpunkte
gibt es unter
www.leipzig.de/kulturfoerderung