Trotz des neuen Services sollten für beide Anliegen weiterhin die digitalen Dienste bevorzugt verwendet werden. Lediglich, wenn ohnehin ein Besuch im Bürgerbüro individuell erforderlich ist, wird es nun auch einfacher, Beides vor Ort miteinander zu verbinden.
Als Voraussetzung für die Bearbeitung im Bürgerbüro muss die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mitgebracht und das bisherige Kennzeichen beibehalten werden. Darüber hinaus dürfen sich keine weiteren Halterdaten wie Versicherungs- oder Bankdaten ändern. Die Gebühren werden im Bürgerbüro gleich mit erhoben, bei Umzug innerhalb Leipzigs sind das 15,30 Euro sowie bei Zuzug in die Messestadt 27,80 Euro. Anschließend werden die Daten in der Zulassungsbehörde verarbeitet und die Zulassungsbescheinigung Teil I per Post zugesandt.
Der neue Vor-Ort-Service zielt in erster Linie darauf ab, der Verwaltung bereits vorliegende Daten nicht mehrfach zu erfassen, Verwaltungsabläufe rund um den Wohnungswechsel zu bündeln und zu verzahnen, um den Bürgerinnen und Bürgern so zusätzliche Wege ersparen zu können. und red.